Nährstoffbörse


Aktuelles

Düngung – Dokumentationspflicht mit ENNI
Ab 2022 und rückwirkend für das Jahr 2021 müssen alle Düngemaßnahmen schlagspezifisch
in das elektronische Meldesystem der LWK (ENNI) eingegeben werden. Die Eingabe von Düngemaßnahmen erfolgt in ENNI auf Ebene des Einzelschlags und pro Frucht bzw. Kultur oder Nutzung (Grünland). Dabei greift ENNI auf die Schlag- und Anbaudaten aus der Düngebedarfsermittlung (DBE) zurück.

Wer ist Aufzeichnungspflichtig:  Schema zur Aufzeichnungspflicht der LWK

Wichtiger Hinweis zur Grundbodenanalyse
Landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe sind nach DüVO verpflichtet mindestens alle 6 Jahre auf jedem Schlag, der größer als ein Hektar ist, eine Analyse des Phosphatgehalts vorzunehmen. Dieses erfolgt über die Grundbodenanalyse. Des Weiteren müssen im Rahmen der Düngebedarfsermittlung ebenfalls eigene Nmin-Proben gezogen werden, sofern keine Nmin-Richtwerte verwendet werden sollen oder können.

Derzeit werden neuere Schnellbestimmungsmethoden und -verfahren zur Bodenanalyse durch verschiedene Hersteller angeboten. Eine Zertifizierung, auch Teilzertifizierung von neuen Verfahren zur Analyse von Nährstoffen im Boden durch privatrechtliche Organisationen sind allein nicht ausreichend für eine Zulassung. Bodenanalyseergebnisse, die auf nicht zugelassenen Verfahren beruhen, werden im Rahmen von Kontrollen nicht anerkannt.

Frühjahrs-Nmin-Beprobung in Roten Gebieten – Ausführungshinweise
Die Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) gibt vor, dass vor dem Aufbringen wesentlicher Mengen an Stickstoff der im Boden verfügbare Stickstoff (Nmin) auf Ackerflächen in roten Gebieten durch eine Probenahme zu ermitteln ist. Ausgenommen von dieser Regelung sind Grünlandflächen, Dauergrünlandflächen und Flächen mit mehrschnittigem Feldfutterbau. Folgende Punkte sind zu beachten:
– Jährlich vor der ersten N-Düngungsmaßnahme muss der Nmin-Gehalt im Boden bestimmt werden. (Eine Verwendung von Richtwerten ist nicht mehr möglich.)
– Die Ermittlung des aktuellen Nmin-Wertes muss auf jedem Schlag bzw. für jede Bewirtschaftungseinheit erfolgen.
– Folgende Faktoren müssen bei der Bildung von Bewirtschaftungseinheiten berücksichtigt werden.
– Gleiche Hauptbodenart
– Gleiche Vor- und Hauptfrucht
Nachfolgend ist ein Schema zur Verdeutlichung abgebildet.
Abb.: Möglichkeiten zur Bildung von Bewirtschaftungseinheiten zur Nmin-Probenahme

Erläuterung: Nach obigem Schema können beispielsweise alle Maisflächen (Sommerungen) in einer Bewirtschaftungseinheit zusammengefasst werden, die als Hauptbodenart Sand aufweisen und beispielsweise nach Getreide mit Zwischenfrucht angebaut werden. Ist bei einer dieser Maisflächen die Vorfrucht eine andere, z.B. Kartoffeln oder Mais so muss diese einzeln beprobt werden und kann nicht unter der gleichen Bewirtschaftungseinheit wie Mais mit Vorfrucht Getreide + Zwischenfrucht zusammengefasst werden.
Vergleichbares gilt für Getreide (Winterung). Hier spielt die Vorfrucht aber keine Rolle. Zusammengefasst werden können alle Getreidearten außer Weizen. Bei diesem wird zusätzlich in Weizen mit Blattvorfrucht und Getreidevorfrucht unterschieden. Auch Raps läuft immer separat.

Beprobung:
– Die Nmin-Probenahmetiefe beträgt für alle Kulturen 0-90 cm. Die Probenahme und Nmin-Gehaltsbestimmung hat in drei Schichten zu erfolgen (0-30 cm, 30-60 cm, 60-90 cm).
– Bei bestimmten Standortbedingungen ist auch eine Probenahme in nur 0-60 cm zulässig:
– flachgründige Böden
– Drainierte Flächen: hier ist für die Schicht von 60-90 cm der Richtwert der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu verwenden.
– Bei Gemüsekulturen sind die Probenahmetiefen gem. Anlage 4 Tab. 4 DüVO zu beachten.

Außerdem müssen die frühestmöglichen Probenahmetermine berücksichtigt werden:
Winterungen (Wintergetreide, Winterraps): 01.01.
Frühe Sommerungen (Sommergetreide, Zuckerrüben, Kartoffeln): 15.02.
Späte Sommerungen (mit Aussaat ab April – z.B. Mais): 15.03.

Bei einer nicht ausreichenden Kühlung der einzelnen Nmin-Proben direkt nach der Probenahme, kann es zu falschen Ergebnissen kommen. Erwärmt sich die Nmin-Probe setzt auch die Mineralisierung des Stickstoffs ein und verändert so den tatsächlichen Nmin Wert. Aus diesem Grund sollte auf eine eigene Probenahme verzichtet werden.

Die LUFA Nord-West bietet Ihnen in Niedersachsen einen umfangreichen Service rund um die Nmin-Beprobung an. Kontakt: Richard Luislampe, Bezirksleiter Bodenuntersuchungsdienst im Dienstgebiet Osnabrück, Lufa Nordwest, Institut für Boden und Umwelt (0152/54782569 oder richard.luislampe@lufa-nord-west.de). Weitere Informationen zu dem Thema Nmin finden Sie unter www.lufa-nord-west.de/Nmin.

Quelle: LWK Niedersachsen


Unsere Dienstleistungen

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Tobias Sudendey

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