Informationen zur Antragstellung und
Durchführung von sozialen
Betriebshilfseinsätzen mit der SVLFG
Landwirtschaftliche Betriebe können bei Einsätzen über den Maschinenring Artland e. V. von folgenden Vorteilen bei der sozialen Betriebshilfe profitieren:
- Der Maschinenring rechnet die erbrachte Leistung im Namen und Auftrag der Mitglieder mit der SVLFG ab.
- Der Landwirt hat keine Zuzahlung für die von der SVLFG genehmigten Stunden mehr zu leisten.
- Ausgenommen sind die BG Fälle, hier wird von der SVLFG eine Zuzahlung in Höhe von 10,00 Euro pro Tag in Rechnung gestellt.
- Für selbst beschaffte Ersatzkräfte zahlt die SVLFG 12,25 Euro pro Stunde (Stand Juni 2022).
- Selbst beschaffte betriebsfremde Ersatzkräfte (Nachbarn usw.) müssen spätestens am Tag des ersten Einsatzes der SVLFG gemeldet werden. Entweder im Antrag, der dann auch an dem Tag der SVLFG vorliegen muss, oder telefonisch durch den Landwirt bei der SVLFG.
- Für die Durchführung und Abrechnung der Betriebshilfe gelten die Vereinbarungen des Vertrages der SVLFG mit dem Landesverband der Maschinenringe Niedersachsen und die Satzung des MR Artland.
Um von diesen Leistungen der SVLFG profitieren zu können, müssen jedoch folgende Punkte beachtet werden:
- Der Betriebshilfeeinsatz muss spätestens am ersten Einsatztag vom Maschinenring bei der SVLFG gemeldet werden, eine rückwirkende Meldung ist keinesfalls möglich!
- Auch bei einem Ersatzkraftwechsel ist der Einsatz der neuen Ersatzkraft der SVLFG spätestens am Tag des Einsatzbeginns mitzuteilen.
- Der Antrag auf Betriebs- und Haushaltshilfe muss spätestens 14 Tage nach Einsatzbeginn bei der SVLFG vorliegen.
- Die SVLFG erstattet maximal die im Antrag auf Betriebs- und Haushaltshilfe beantragten Stunden. Darüber hinaus entstehende Kosten muss der Betrieb selber übernehmen.
Für einen reibungslosen Betriebshilfeeinsatz beachten Sie folgende Punkte:
Im Rahmen der Betriebshilfe im Sozialfall erhalten Sie von uns den Antrag auf Betriebs-und Haushaltshilfe von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Wir helfen Ihnen – auch gern telefonisch – bei der Antragsstellung –
Der vollständige Antrag muss spätestens 14 Tage nach Einsatzbeginn bei der SVLFG vorliegen.
Faxen Sie bitte auch weitere notwendige Unterlagen, wie z.B. die Krankmeldung / AU Bescheinigung und sonstige Unterlagen vom Arzt bzw. Krankenhaus sobald diese Ihnen vorliegen zum Maschinenring.
Melden Sie uns bitte die Dauer Ihrer Krankschreibung. Falls eine Verlängerung Ihrer Krankschreibung absehbar ist, gehen Sie bitte rechtzeitig zum Arzt, besprechen Sie das mit dem Helfer / der Helferin und melden Sie dies auch bitte umgehend beim Maschinenring.
(Wir sind bezüglich unserer Einsatzplanung auf eine möglichst frühzeitige Information angewiesen).
Bitte beachten Sie, dass Sie bei längeren Einsätzen einen Verlängerungsantrag an die SVLFG stellen müssen. Auch hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich. In der Regel wird ein Einsatz erst mal für einen Zeitraum von 4 Wochen genehmigt. Falls der Einsatz darüber hinaus andauern könnte, sollte der Verlängerungsantrag spätestens 1 Woche vor Ablauf der bewilligten vierten Woche bei der SVLFG vorliegen. Bei verspätetem Eingang wird die SVLFG keine Kosten übernehmen. Diese Frist gilt selbst dann, wenn Ihnen innerhalb der ersten 4 Wochen noch kein Bewilligungsbescheid der SVLFG vorliegt.
Kontrollieren Sie bitte den Bewilligungsbescheid der SVLFG sehr genau. Achten Sie dabei besonders auf die bewilligten Zeiträume und den Stundenumfang.
Achten Sie bei der Abrechnung mit dem Helfer / der Helferin bitte auf die geleisteten Stunden. Berücksichtigen Sie bitte auch, dass an Feiertagen oftmals nur ein reduzierter Stundenumfang bewilligt wird.
Alle in der Betriebshelfer-Abrechnung dokumentierten Zeiträume, die von der SVLFG nicht bewilligt werden, müssen wir direkt mit Ihnen abrechnen.
Falls Sie einen landwirtschaftlichen Unfall hatten müssen Sie sich umgehend telefonisch bei der Berufsgenossenschaft melden zentrale Tel-Nr. 0511 / 8073-0. Die Antragsstellung für die Betriebshilfe kann dann auch zeitgleich beim MR erfolgen.
Die SVLFG führt regelmäßig Einsatzüberprüfungen durch. Besonders wird darauf geachtet, dass der Arbeitsnachweis tatsächlich täglich geführt wird. Wenn dies nicht geschieht, ist eine Kostenerstattung erst ab dem Tag der Prüfung möglich, da die notwendige Beweiskraft bei nachträglichen Eintragungen fehlt.
Der Stundennachweis muss ab dem 1. Tag auf dem Betrieb vorliegen